Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Sportveranstaltungen von Sportivation

SPORTIVATION Leipzig GbR
Hendrik Heinzmann, Ralf Braune
Paul-Gruner-Straße 61, 04107 Leipzig

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1 ) Die Sportveranstaltung wird von Sportivation Leipzig GbR durchgeführt.
(2 ) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen und sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Änderungen diesen widerspricht.
(3 ) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die Sportivation Leipzig GbR zu richten.
(4 ) Der Teilnehmer erkennt mit seiner Anmeldung diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen uneingeschränkt an. Sofern eine Gruppe von Teilnehmern ein Gruppenmitglied (z.B. Mannschaftskapitän oder Vereinsvertreter) mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung beauftragt, gelten diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen mit der Anmeldung der Gruppe durch das beauftragte Gruppenmitglied gegenüber jedem Teilnehmer der Gruppe. Das beauftragte Gruppenmitglied hat die jeweiligen Teilnehmer der Gruppe über den Inhalt der Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu informieren und aufzuklären, insbesondere bezüglich der allgemeinen gesundheitlichen Vorgaben.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1 ) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn und während der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend ausgewiesenen Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, speziell im Fall der Nichtbefolgung von Anweisungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen und/oder zu disqualifizieren. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerkosten

(1 ) Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über ein Onlineanmeldeformular im Internet. Auf andere Möglichkeiten der Anmeldung wird vom Veranstalter hingewiesen. Eine persönliche Anmeldung am Veranstaltungstag ist möglich, sofern eine eventuell bestehende Beschränkung der Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist. Die bekannt gegebenen Meldefristen sind exakt einzuhalten.
(2 ) Unterliegt die Veranstaltung einem Limit der Teilnehmerzahl, werden Anmeldungen, die nach Erreichen des Limits eingehen, nicht mehr angenommen. Nach Ablauf der Meldefristen besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.
(3 ) Die fristgemäße Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist bindend und verpflichtet den Teilnehmer zur Zahlung der Teilnehmerkosten. Bei Onlineanmeldungen können Zahlungen nur mit Überweisung auf das vom Veranstalter angegebene Konto erfolgen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung werden die Teilnehmerkosten fällig, unabhängig von der Teilnahme an der Veranstaltung. Sofern eine Anmeldung/Nachmeldung am Veranstaltungstag erfolgt, sind die Teilnehmerkosten in bar zu entrichten.
(4 ) Abmeldungen sind in Schriftform (E-Mail, Brief, Fax) innerhalb der in der Anmeldung genannten Fristen zu richten an:
Sportivation Leipzig GbR, Hendrik Heinzmann, Ralf Braune, Paul-Gruner-Straße 61, 04107 Leipzig
(5 ) Nach Erhalt der Teilnehmerkosten versendet der Veranstalter die erforderlichen Unterlagen  an den Teilnehmer.
(6 ) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Teilnehmerkosten. Gleiches gilt bei Ausschluss / Disqualifizierung des Teilnehmers durch den Veranstalter.

§ 4 Haftungsausschluss

(1 ) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. In diesen Fällen besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmerkosten.
(2 ) Der Veranstalter haftet nicht für grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen. Die Haftung für nur fahrlässig aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist in der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für untypische und nicht für vorhersehbare Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3 ) Die Teilnehmer haben sich in eigener Verantwortung vor jeder Veranstaltung über etwaig bestehende gesundheitliche Risiken und Vorsichtsmaßnahmen selbst zu informieren. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er für die Teilnahme an der Veranstaltung ausreichend trainiert und hierzu körperlich in der Lage ist. Der Teilnehmer nimmt an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung im Zusammenhang etwaig bestehender gesundheitlicher Risiken/Schäden des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt allein dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vor jeder Veranstaltung zu überprüfen.
(4 ) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände.

§ 5 Datenerhebung und –verwertung

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Funk, Fernsehen, Printmedien, Büchern fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten, CDs u. ä.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können.

§ 6 Verschiedenes

Es gilt deutsches Recht, auch wenn die Anmeldung aus dem Ausland erfolgt.